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Datei Leitlinien zur gendergerechten Sprache am KIT - Inspiration für die CSS

GENDERGERECHTE SPRACHE UMSETZEN Mit dieser Leitlinie empfehlen wir Ihnen, nach Möglichkeit geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Das generische Maskulinum empfinden wir für das KIT heute nicht mehr als zeitgemäß und vermeiden es daher. Sofern keine geschlechtsneutrale Bezeichnung existiert, besteht mitunter die Möglichkeit, Sätze so umzuformulieren, dass Personenbezeichnungen vollständig entfallen. Dabei können Sie auf verschiedene Varianten zurückgreifen, für die wir Ihnen im Folgenden Beispiele aufzeigen. Es sollte jedoch eine zu starke Passivierung der Sprache vermieden werden – also ein durchgehendes Wegformulieren von Personen und Aktivitäten. Verantwortlichkeiten und handelnde Personen müssen dort, wo dies für den Gesamtzusammenhang eine Rolle spielt, natürlich weiterhin klar benannt werden. Falls Sie sich tatsächlich nur auf die Kategorien „weiblich“ bzw. „männlich“ beziehen (z.B. bei der Beschreibung von Statistiken, die häufig noch keine dritte Geschlechtsoption berücksichtigen), so nutzen Sie die entsprechenden weiblichen bzw. männlichen Formen. Achten Sie also auch auf die Genauigkeit und Exaktheit ihrer Wortwahl. Teilweise werden zur Umsetzung gendergerechter Sprache Sonderzeichen wie das Gendersternchen oder der Doppelpunkt verwendet, um auch non-binäre Menschen – also Personen, deren Geschlechtsidentität weder männlich noch weiblich ist – anzusprechen. Auch am KIT wollen wir eine Sprache etablieren, die alle Menschen gemäß ihrer Geschlechtsidentität anspricht. Jedoch stellen Sonderzeichen für blinde und sehbehinderte Personen, die auf Hilfsmittel wie Screenreader angewiesen sind, eine Barriere dar. Sowohl der Rat für deutsche Rechtschreibung ( aktuelle Überprüfung vom 26. März 2021) als auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband raten daher derzeit von der Verwendung solcher Sonderzeichen ab. Gerade am KIT wollen wir diese Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigen, denn mit dem Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS)1 verfügt das KIT über eine einzigartige Service- und Forschungseinrichtung, die Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung im Studium unterstützt. Neben der rechtlichen Verpflichtung, nach dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG) mediale Inhalte barrierefrei anzubieten, bedeutet inklusive Sprache für uns grundsätzlich, keine zusätzlichen Barrieren zu schaffen. Damit stehen wir vor der Herausforderung, zwischen unterschiedlichen Formen von Inklusion abwägen zu müssen. Zum aktuellen Zeitpunkt empfehlen auch wir aus den genannten Gründen, die Verwendung von Sonderzeichen zum Gendern zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für offizielle Dokumente, Publikationen und Lehrmaterialien sowie für die Webseiten des KIT. Sollte die technische Weiterentwicklung von Screenreadern und anderen Hilfsmitteln in Zukunft eine barrierefreie Verwendung von Sonderzeichen ermöglichen, werden wir diese Leitlinie dahingehend überprüfen. Gern möchten wir Ihnen im Folgenden vielfältige Beispiele an die Hand geben, wie Sie gendergerecht und inklusiv formulieren können.

[Leitlinie „Gendergerecht und inklusiv: Sprache und Bildsprache der Vielfalt am Karlsruher Institut für Technologie“ Stand: Oktober 2021; S. 3]

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