Respektcoach - Allgemeine Informationen
Abschnitt | Name | Beschreibung | |
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Respekt Coach | |||
GENDERGERECHTE SPRACHE UMSETZEN
Mit dieser Leitlinie empfehlen wir Ihnen, nach Möglichkeit
geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Das generische Maskulinum empfinden wir für das
KIT heute nicht mehr als zeitgemäß und vermeiden es
daher.
Sofern keine geschlechtsneutrale Bezeichnung existiert,
besteht mitunter die Möglichkeit, Sätze so umzuformulieren, dass Personenbezeichnungen vollständig entfallen.
Dabei können Sie auf verschiedene Varianten zurückgreifen, für die wir Ihnen im Folgenden Beispiele aufzeigen.
Es sollte jedoch eine zu starke Passivierung der Sprache
vermieden werden – also ein durchgehendes Wegformulieren von Personen und Aktivitäten. Verantwortlichkeiten
und handelnde Personen müssen dort, wo dies für den
Gesamtzusammenhang eine Rolle spielt, natürlich weiterhin klar benannt werden.
Falls Sie sich tatsächlich nur auf die Kategorien „weiblich“
bzw. „männlich“ beziehen (z.B. bei der Beschreibung von
Statistiken, die häufig noch keine dritte Geschlechtsoption berücksichtigen), so nutzen Sie die entsprechenden
weiblichen bzw. männlichen Formen. Achten Sie also
auch auf die Genauigkeit und Exaktheit ihrer Wortwahl.
Teilweise werden zur Umsetzung gendergerechter Sprache Sonderzeichen wie das Gendersternchen oder der
Doppelpunkt verwendet, um auch non-binäre Menschen – also Personen, deren Geschlechtsidentität weder
männlich noch weiblich ist – anzusprechen. Auch am KIT
wollen wir eine Sprache etablieren, die alle Menschen
gemäß ihrer Geschlechtsidentität anspricht. Jedoch stellen
Sonderzeichen für blinde und sehbehinderte Personen,
die auf Hilfsmittel wie Screenreader angewiesen sind, eine
Barriere dar. Sowohl der Rat für deutsche Rechtschreibung
( aktuelle Überprüfung vom 26. März 2021) als auch
der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband raten
daher derzeit von der Verwendung solcher Sonderzeichen
ab.
Gerade am KIT wollen wir diese Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigen, denn mit dem Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS)1
verfügt das KIT über eine
einzigartige Service- und Forschungseinrichtung, die
Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung im Studium
unterstützt. Neben der rechtlichen Verpflichtung, nach
dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen (L-BGG) mediale Inhalte barrierefrei anzubieten, bedeutet inklusive Sprache für uns grundsätzlich,
keine zusätzlichen Barrieren zu schaffen.
Damit stehen wir vor der Herausforderung, zwischen
unterschiedlichen Formen von Inklusion abwägen zu müssen. Zum aktuellen Zeitpunkt empfehlen auch wir aus den
genannten Gründen, die Verwendung von Sonderzeichen
zum Gendern zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für
offizielle Dokumente, Publikationen und Lehrmaterialien
sowie für die Webseiten des KIT.
Sollte die technische Weiterentwicklung von Screenreadern und anderen Hilfsmitteln in Zukunft eine barrierefreie Verwendung von Sonderzeichen ermöglichen,
werden wir diese Leitlinie dahingehend überprüfen.
Gern möchten wir Ihnen im Folgenden vielfältige Beispiele
an die Hand geben, wie Sie gendergerecht und inklusiv
formulieren können. [Leitlinie „Gendergerecht und inklusiv: Sprache und Bildsprache der Vielfalt am Karlsruher Institut für Technologie“ Stand: Oktober 2021; S. 3] |
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